FAQ – Häufige Fragen
Wer sind wir?
Seit 1975 unterstützen wir als eingetragener Verein Unternehmen in der Region in den Bereichen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.
Als regionaler Partner stehen wir für persönliche Betreuung, feste Ansprechpartner und kurze Reaktionszeiten.
Unser Ziel ist es, Unternehmen praxisnah zu beraten und bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen zuverlässig zu begleiten.
Langfristige Zusammenarbeit, transparente Leistungen und der direkte Kontakt zu unseren Kunden stehen für uns im Mittelpunkt.
Warum ist Arbeits- und Gesundheitsschutz wichtig?
Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit ihrer
Beschäftigten zu gewährleisten.
Grundlage hierfür sind unter anderem:
• das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
• die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Gesundheitsgefahren und arbeitsbedingte Erkrankungen zu
vermeiden.
Ein gut organisierter Arbeitsschutz schützt nicht nur Beschäftigte, sondern verbessert häufig
auch Abläufe, Motivation und Ausfallzeiten im Unternehmen.
Wer ist für den Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortlich?
Die Verantwortung für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz liegt beim Unternehmer beziehungsweise Arbeitgeber.
Bestimmte Aufgaben können zwar an Führungskräfte delegiert werden, die grundsätzliche Verantwortung bleibt jedoch beim Unternehmen.
Verfügt ein Unternehmen nicht über ausreichendes Fachwissen, müssen externe Fachleute
hinzugezogen werden.
Dazu gehören insbesondere:
• Fachkräfte für Arbeitssicherheit
• Betriebsärzte
• weitere Sachverständige, zum Beispiel im Brandschutz
Wer benötigt einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Grundsätzlich muss sich in Deutschland jedes Unternehmen ab dem ersten Beschäftigten
arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen lassen.
Je nach Unternehmensgröße und Branche gelten unterschiedliche Betreuungsmodelle.
Aktuell werden 4 Betreuungsmodelle unterschieden:
Regelbetreuung bis 20 Beschäftigte
Bei kleinen Unternehmen erfolgt die Betreuung – abhängig von Branche und
Gefährdungspotenzial – in festgelegten Zeitabständen oder anlassbezogen.
Zusätzliche Leistungen können jederzeit erfolgen, wenn dies erforderlich ist.
Regelbetreuung ab mehr als 20 Beschäftigten
Hier erfolgt eine regelmäßige Grundbetreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für
Arbeitssicherheit.
Die Betreuungszeiten richten sich nach:
• Branche
• Anzahl der Beschäftigten
• betrieblichem Gefährdungspotenzial
Zusätzliche betriebsspezifische Leistungen können jederzeit ergänzt werden.
Alternatives Betreuungsmodell
Das alternative Betreuungsmodell nach DGUV Vorschrift 2 ermöglicht Unternehmern in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten, Teile der Arbeitsschutzbetreuung selbst wahrzunehmen. Weitere Informationen und die Voraussetzungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Betreuung durch Kompetenzzentren der Berufsgenossenschaften
Einige Berufsgenossenschaften bieten für bestimmte Branchen eigene Kompetenzzentren
oder spezielle Betreuungsmodelle an. Unternehmen sollten sich hierzu direkt bei ihrem
Unfallversicherungsträger beziehungsweise ihrer Berufsgenossenschaft informieren.
Wie ist die Betreuung im Arbeitsschutz gesetzlich geregelt?
Die gesetzliche Betreuung im Arbeitsschutz gliedert sich grundsätzlich in zwei Bereiche:
die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung.
Grundbetreuung
Die Grundbetreuung umfasst die allgemeine Beratung und Unterstützung des Unternehmens und der Beschäftigten im Arbeitsschutz.
Dazu gehören unter anderem:
• Unterstützung bei der Organisation des Arbeitsschutzes
• Beratung zu gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz
• Beratung von Unternehmern und Beschäftigten
• Betriebsbegehungen
• Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss
• Dokumentation
Die konkrete Umsetzung wird gemeinsam mit dem Unternehmen festgelegt.
Betriebsspezifische Betreuung
Ergänzend zur Grundbetreuung können weitere Leistungen erforderlich werden, die sich aus den besonderen Anforderungen und Gefährdungen eines Unternehmens ergeben.
Dazu zählen beispielsweise:
• Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen und Eignungsbeurteilungen
• Bearbeitung spezieller arbeitsmedizinischer Fragestellungen
• Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
• Unterstützung bei besonderen Gefährdungen
• Begleitung spezieller Projekte
• Durchführung von Schulungen
Diese Leistungen werden bei Bedarf individuell ergänzt.
Was ändert sich ab 20 Beschäftigten?
Für Unternehmen bis 20 Beschäftigte gilt in der Regel ein vereinfachtes Betreuungsmodell im Arbeitsschutz.
Bei mehr als 20 Beschäftigten gelten in der Regel umfangreichere Anforderungen an die Organisation des Arbeitsschutzes. Dazu gehören unter anderem feste Betreuungszeiten sowie – abhängig von Unternehmensgröße, Branche und Gefährdungspotenzial – weitere organisatorische Maßnahmen, beispielsweise die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses (ASA) oder die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.
Für die Berechnung der Beschäftigtenzahl werden Teilzeitkräfte je nach Arbeitszeit teilweise anteilig berücksichtigt. Die genaue Berechnung richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Gerne beraten wir Sie dazu im Einzelfall.
Wie setzt der ADO die Betreuung konkret um?
1) Festlegung der benötigten Betreuung
Zunächst wird gemeinsam festgelegt, welche Leistungen Ihr Unternehmen benötigt.
Wir bieten:
• kombinierte Betreuung aus Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
• ausschließlich betriebsärztliche Betreuung
• ausschließlich sicherheitstechnische Betreuung
2) Auswahl des passenden Betreuungsmodells
Die Auswahl erfolgt entsprechend der Beschäftigtenzahl und den gesetzlichen Vorgaben:
Betreuung bis zu 20 Beschäftigte
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit besucht Ihren Betrieb und berät Sie zu den allgemeinen
Anforderungen des Arbeitsschutzes.
Im Anschluss an die Betriebsbegehung erhalten Sie:
• eine Dokumentation der Begehung
• eine Übersicht Ihrer Arbeitsschutzorganisation
• konkrete Handlungsempfehlungen
Unsere Betriebsärzte stehen ergänzend für die arbeitsmedizinische Beratung zur
Verfügung. Die Abrechnung erfolgt transparent nach Aufwand.
Zusätzliche Leistungen können jederzeit ergänzt werden, zum Beispiel:
• Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
• Durchführung von arbeitsmedizinische Vorsorgen
• Schulungen
Betreuung mit mehr als 20 Beschäftigten
Für größere Unternehmen erfolgt die Betreuung im Rahmen der gesetzlichen Regelbetreuung. Die Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie den betrieblichen Anforderungen.
Die Grundbetreuung erfolgt über eine jährliche Betreuungspauschale. Die gesetzlich vorgesehenen Präsenzanteile werden sowohl durch Betriebsärzte als auch durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit direkt vor Ort erbracht.
Ihr Unternehmen wird persönlich durch feste Ansprechpartner mit kurzen Reaktionszeiten betreut.
Betriebsspezifische Leistungen werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.
Alternatives Betreuungsmodell
Auch diese Betreuungsform bieten wir an. Sprechen Sie uns gerne an.
Wie oft sollten Betriebsbegehungen durchgeführt werden?
Betriebsbegehungen sollten regelmäßig sowie bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen oder nach Unfällen durchgeführt werden. Die erforderliche Häufigkeit hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab:
• Branche
• Unternehmensgröße
• Gefährdungspotenzial
• Art und Umfang betrieblicher Veränderungen
In vielen Unternehmen finden Betriebsbegehungen mehrmals pro Jahr statt. In Bürobetrieben oder Verwaltungen ohne besondere Gefährdungen und ohne wesentliche Veränderungen sind Begehungen in der Regel alle ein bis zwei Jahre ausreichend.
Zusätzliche Betriebsbegehungen sind insbesondere sinnvoll:
• nach Unfällen
• bei Umbaumaßnahmen
• bei Einführung neuer Arbeitsverfahren
• bei Einführung neuer Maschinen
• bei Einführung neuer Gefahrstoffe
Wie arbeiten Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen?
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ergänzen sich im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Während die Fachkraft für Arbeitssicherheit insbesondere zu sicherheitstechnischen Themen berät, unterstützt der Betriebsarzt bei arbeitsmedizinischen Fragestellungen und der Gesundheitsvorsorge.
Auf Wunsch übernehmen wir die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung aus einer Hand. Ebenso können wir ausschließlich die betriebsärztliche oder ausschließlich die sicherheitstechnische Betreuung übernehmen. Bestehende Ansprechpartner und Strukturen werden dabei selbstverständlich berücksichtigt.
