Eignungsuntersuchung

Eine Eignungsuntersuchung (Tauglichkeitsuntersuchung) dient dazu, sicherzustellen, dass Beschäftigte die erforderlichen physischen und psychischen Fähigkeiten zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit mitbringt. Meist sind Arbeitsaufgaben, für deren Ausübung sich Eignungsfragen stellen, mit einer nicht unerheblichen, zumindest potentiellen Selbst- oder Fremdgefährdung oder dem Risiko erheblicher Sachwertverluste verbunden. Eignungsuntersuchungen im Arbeitsverhältnis stellen dabei ein besonders sensibles Feld dar, auf dem es auf ein vertrauensvolles Verhältnis aller Beteiligten zueinander – Ärzte, Beschäftigte und Arbeitgeber – ankommt.

Im Groben kann man folgende Unterscheidungen treffen:

  • Eignungsuntersuchungen auf der Basis spezieller Rechtsvorschriften
  • Eignungsuntersuchungen auf der Basis arbeitsrechtlicher Rechtsgrundlagen
  • Einstellungsuntersuchungen

Die bei uns häufigsten Anlässe für Eignungsfragestellungen sind:

  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten mit gefahrenträchtigen Anlagen oder Fahrzeugen
  • Arbeiten mit Absturzgefahr (z. B. Kletterer und andere Benutzer von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz)
  • Arbeiten mit schwerem Atemschutz (z. B. Feuerwehrleute). Hier gibt es je nach jeweiliger Rechtsgrundlage Überschneidungen mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
  • Offshore-Tätigkeiten
  • Eignungsfragen für Taucher

 

 

Näheres kann diesem Link entnommen werden.

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