Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat das Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Sie soll einen Beitrag leisten zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Ständige Veränderungen der Anforderungen in der Arbeitswelt bringen für die Beschäftigten neue oder andere Belastungen und Beanspruchungen mit sich. Immer wieder wird eine Verlängerung der Lebensarbeitszeiten politisch ins Gespräch gebracht, dies erhöht die Ansprüche an die Gesunderhaltung der Beschäftigten.

Seit 2008 ist die Arbeitsmedizinische Vorsorge in Deutschland durch staatliches Recht in einer  eigenen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge („ArbMedVV“) zusammenfassend geregelt. Dies bedingte einige Veränderungen der Praxis  im Vergleich zur Zeit davor, als diese Fragen durch eine Vielzahl fachspezifischer Verordnungen und berufsgenossenschaftliches Recht geregelt waren. Viele dieser Veränderungen betreffen Gesichtspunkte des Datenschutzes, aber auch das Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten im Hinblick auf körperliche und klinische Untersuchungen, die nunmehr einen lediglich optionalen Charakter im Rahmen der Vorsorge haben. Bei genauer Betrachtung war das zwar schon immer so, wird aber durch die neue Verordnung akzentuiert.

Für uns ist die arbeitsmedizinische Vorsorge ein wichtiges Element in einem ganzheitlichen präventiven Ansatz. Nur auf Basis gegenseitigen Vertrauens wird der Betriebsarzt im Vorsorgegeschehen die für ihn wichtigen Informationen erhalten und umgekehrt den Beschäftigten wie auch – in anonymisierter Form und unter Wahrung der Schweigepflicht – ihren Arbeitgebern sinnvolle Empfehlungen geben können.

Selbstverständlich betrachten wir es als wichtigen Teil der betriebsärztlichen Betreuung, unseren Mitgliedsunternehmen die bestmögliche Beratung zu allen Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zukommen zu lassen und diese optimal mit geschultem und ständig fortgebildetem Fachpersonal und unseren Ärztinnen und Ärzten durchzuführen, wenn möglich und gewünscht auch vor Ort in Ihrem Unternehmen.

 

 

Hier geht es zur  Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme