Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung stellt den zentralen Ansatz des zeitgemäßen Arbeitsschutzes dar. Mit ihrer Hilfe werden Gefahren an einzelnen Arbeitsplätzen oder in ganzen Bereichen erkannt und benannt – die Ableitung wirksamer Gegenmaßnahmen und deren schnelle Umsetzung und Erfolgskontrolle werden so erst möglich. Durch ihre fortlaufende Aktualisierung wird langfristige und nachhaltige Effektivität in der Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen erreicht.

Definition einer Gefährdung

„Eine Gefährdung im Sinne des Arbeitsschutzrechtes ist ein Sachverhalt, der es ermöglicht, dass bestimmte Schäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen können, an den jedoch keine Anforderungen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Schadens gestellt werden. Im Gegensatz hierzu ist eine Gefahr eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf zum Eintritt eines tatsächlichen Schadens führt.“

Quelle: http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/fachbeitraege/anzeigen/234/Gef%C3%A4hrdungsbeurteilung/

Folgende Schritte führen zu einer guten Gefährdungsbeurteilung und einer guten Arbeitsschutzpraxis:

  • Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  • Ermittlung potentieller Gefährdungen
  • Beurteilung der Gefährdungen, auch im Hinblick auf eine Eintrittswahrscheinlichkeit
  • Erarbeitung von Arbeitsschutzmaßnahmen für die ermittelten Gefährdungen
  • Durchführung der Maßnahmen, ggf. Unterweisung gefährdeter Personen
  • Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung.

Der Arbeitsmedizinische Dienst Oldenburg unterstützt Sie gerne bei diesen Prozessen. Unsere Ärzte und Ingenieure verfügen über langjährige Erfahrungen in den unterschiedlichsten Branchen. Sprechen Sie uns an.