Wenn krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters sich auf 6 Wochen oder mehr in einem Jahr aufhäuft oder langwierige bzw. dauerhafte Erkrankungen von Beschäftigten dies sinnvoll erscheinen lassen, ist ein gut aufgestelltes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Arbeitgeber eben nicht nur die lästige, manchmal sogar gefürchtete Pflichtübung nach dem 9. Sozialgesetzbuch, sondern auch eine überaus zielführende Handlungsoption für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, die an der möglichst vollständigen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und deren dauerhaftem Erhalt interessiert sind.
Allen betrieblichen Akteuren bieten wir in diesem Prozess unsere Unterstützung und Expertise an. Unser Ziel ist es, in jedem Einzelfall ein optimales Ergebnis für alle Seiten zu erreichen, also Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und ihrem erneuten Auftreten vorzubeugen, indem krankheitsfördernde Elemente der Tätigkeit, wo vorhanden, erkannt und beseitigt werden. Dort, wo es einen solchen Prozess noch nicht gibt, helfen und beraten wir gerne bei dessen Implementierung.
Ein einheitliches und für alle Unternehmen passendes Konzept gibt es hierfür nicht. Bei Fragen rund um dieses Thema sind wir Ihr kompetenter Partner – sprechen Sie uns an!