TaucherBei uns erhalten Sie sowohl eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung für Sporttaucher nach den Kriterien der GTÜM (mit Ausstellung  entsprechender Zertifikate durch tauchmedizinisch fachkundige Ärzte) als auch die arbeitsmedizinische Vorsorge nach Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Teil 3, (1) Satz 5. Letztere ist für berufliche Tätigkeiten unter Wasser, bei denen der oder die Beschäftigte über ein Tauchgerät mit Atemgas versorgt wird, als Pflichtvorsorge zwingend erforderlich, d. h. ohne den Nachweis, dass eine solche Vorsorge stattgefunden hat,  darf z. B. ein Arbeitgeber niemanden als Taucher beschäftigen.

Sporttauchern stellen sich je nach anvisiertem Revier oft zusätzliche Fragen nach Schutzimpfungen, Medikamenten in der Reiseapotheke oder ganz allgemeinen medizinischen Empfehlungen für ein bestimmtes Reisegebiet. Auch hiermit sind Sie bei uns in den besten Händen!

 

Bei Interesse rufen Sie uns einfach an unter 0441 – 930 200 oder schicken Sie uns eine E-mail!