Die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2) für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bildet die Grundlage für die Kalkulation der Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. In dieser Vorschrift finden Sie neben vertiefenden Informationen zu den Einsatzzeiten und Ihrem individuellen Betreuungsumfang durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit auch Tätigkeitsinhalte und Beratungs- wie auch Betreuungsumfänge. Maßgeblich wird die Einsatzzeit durch die betriebsspezifische Gefährdungssituation und Bedarfslage bestimmt. So setzt sich die Gesamtbetreuung aus der sogenannten Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Beim Errechnen der Gesamtzeit kann Ihnen die Vorschrift 2 Hilfestellung geben.

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