Medizinischer Tauglichkeitsnachweis für die Erteilung der Fahrerlaubnis für Sportboote
Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.
Voraussetzungen für den Erwerb des Sportbootführerscheins ist u.a. der Nachweis über die körperliche und psychische Eignung, die durch eine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung festgestellt wird (amtliche Sportbootführerscheinverordnung).
Was beinhaltet die medizinische Tauglichkeitsuntersuchung?
- Erhebung der Krankengeschichte
- Hörprüfung
- Sehtest nach DIN 58220, inkl. Farbsinnprüfung
Bitte bringen Sie folgendes mit:
- gültiger Personalausweis
- Brille/Kontaktlinsen/Hörgerät (falls vorhanden)
Gültigkeit:
Das ärztliche Attest (Medizinischer Tauglichkeitsnachweis) ist 12 Monate gültig. Wenn Sie das Attest erhalten haben, müssen Sie innerhalb eines Jahres die Prüfung für den Sportbootführerschein oder das Bodenseeschifferpatent ablegen, weil das Attest danach abläuft.