Medizinischer Tauglichkeitsnachweis für die Erteilung der Fahrerlaubnis für Sportboote

Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.

Voraussetzungen für den Erwerb des Sportbootführerscheins ist u.a. der Nachweis über die körperliche und psychische Eignung, die durch eine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung festgestellt wird (amtliche Sportbootführerscheinverordnung).

Was beinhaltet die medizinische Tauglichkeitsuntersuchung?

  • Erhebung der Krankengeschichte
  • Hörprüfung
  • Sehtest nach DIN 58220, inkl. Farbsinnprüfung

Bitte bringen Sie folgendes mit:

  • gültiger Personalausweis
  • Brille/Kontaktlinsen/Hörgerät (falls vorhanden)

Gültigkeit:

Das ärzt­li­che At­test (Me­di­zi­ni­scher Taug­lich­keits­nach­weis) ist 12 Mo­na­te gül­tig. Wenn Sie das At­test er­hal­ten ha­ben, müs­sen Sie in­ner­halb ei­nes Jah­res die Prü­fung für den Sportbootführerschein oder das Bo­den­see­schif­fer­pa­tent ab­le­gen, weil das At­test da­nach ab­läuft.