Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Prävention und nachhaltige Wiedereingliederung bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters sich innerhalb eines Kalenderjahres auf sechs Wochen oder mehr summiert oder bei langwierigen bzw. dauerhaften Erkrankungen, ist ein gut strukturiertes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Arbeitgeber mehr als nur eine gesetzliche Pflicht (§ 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch). Es ist eine wertvolle Handlungsoption, um sowohl die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden wiederherzustellen als auch deren langfristigen Erhalt zu sichern – im Interesse aller Beteiligten.

Wir unterstützen alle betrieblichen Akteure in diesem Prozess mit unserer Expertise. Unser Ziel ist es, individuelle Lösungen zu entwickeln, die eine vollständige Überwindung der Arbeitsunfähigkeit ermöglichen und einem erneuten Krankheitsausbruch vorbeugen. Dabei identifizieren wir krankheitsfördernde Faktoren am Arbeitsplatz, beseitigen diese, wo möglich, und begleiten die Implementierung entsprechender Maßnahmen.

Da es kein einheitliches Konzept gibt, das für alle Unternehmen gleichermaßen passt, beraten wir Sie individuell und passgenau. Bei Fragen rund um das Thema BEM stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite – sprechen Sie uns an!